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• Niemand weis alles Es ist erstaunlich, wie viele Eigentümer sich zutrauen ohne immobilienwirtschaftliche Fach- und ausreichende Marktkenntnisse ihre Liegenschaft selbst zu veräußern. Nicht selten sind sie sich über die Haftungsfallen im Klaren und begeben sich meist ungewollt auf dünnes Eis. Schon häufig kam es vor, dass nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages in einem Rechtsstreit Kaufpreisminderungen durchgesetzt wurden, weil dem Verkäufer lediglich der Unterschied zwischen Nutz- und Wohnfläche nicht ausreichend bekannt war oder dem Baulastenverzeichnis und den Eintragungen im Grundbuch nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Dies ist einer der Gründe dafür, dass bei uns im Vorfeld den Objektunterlagen vor Bekanntgabe des Immobilienangebotes größte Beachtung geschenkt werden. Auch der Weg zum Bauamt oder Amtsgericht sollten Sie im Zweifelsfall in Kauf nehmen um stets so rechtssicher wie nur möglich zu handeln. Darüber hinaus sollen die Stärken und Schwächen der Immobilie sorgfältig geprüft werden. Dieser zuerst zeitintensive und aufwendige Qualitätsprozess bringt klare Vorteile und sorgt für eine Optimierung im gesamtem Angebots- und später im Verkaufsprozess. Nur so gelingt es den Start für Ihr Vorhaben optimal zu gestalten um das bestmöglichste Ergebnis zeitnah zu realisieren. Nicht jeder Käufer, der dann die notarielle Verkaufsurkunde unterzeichnet garantiert auch gleichzeitig für eine ordentliche Abwicklung oder ist in der Lage den Kaufpreis zu zahlen. Wie verhalte ich mich also schon im Vorfeld richtig um nicht an den „Falschen“ zu geraten? Hier ist guter Rat teuer: der Notar berät und belehrt zwar über den Vertragsinhalt und hat die vorsorgende Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu erörtern. Er wird sicherstellen, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden, er wird in der Regel auch fragen, ob die Kaufpreiszahlung gesichert ist, doch er ist nicht verpflichtet den oder die vereinbarten Sachverhalte auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Hier gibt es unzählige Beispiele von Rechtstreitigkeiten, die im Vorfeld durch die Inanspruchnahme eines erfahrenen Maklers vermeidbar gewesen wären. Nach Vertragsabschluss kommt dann leider der vorgenannte „gute Rat“ zu spät. Die Folge ist, dass man sich schnell in die Mühlen der Bürokratie verwickelt und man in seinem Vorhaben über einen langen Zeitraum durch die allgemein übliche Auflassungsvormerkung im Grundbuch blockiert wird. Vom möglichen finanziellen Schaden wollen wir erst gar nicht sprechen...
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