| |
Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick zu unseren allgemeinen Verwaltungsleistungen für das Gemeinschaftseigentum, welches im wesentlichen auch auf die Mietverwaltung übertragbar ist. Wir möchten extra darauf hinweisen, dass der vom Gesetzgeber im WEG-Recht vorgegebene Pflichtenkatalog weder eingeschränkt noch Teile daraus ausgeschlossen werden dürfen. Unsere Vergütung ist abhängig von der Größe der Wohnanlage bzw. dem Verwaltungsobjekt. Gerne übermitteln wir Ihnen ein schriftliches Angebot.
- Regelmäßige Begehung der Eigentumsanlage zur Beurteilung der Notwendigkeit von Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zur Wertsicherung des Immobilieneigentums
- Kontinuierliche Überprüfung der Hausgeldzahlungen und der sonstigen Einnahmen
Alle Leistungen und Zahlungen zu erwirken und ggfs. Einleitung von Rechtsmaßnahmen gegenüber säumigen Zahlern
- Verwaltung des Geldvermögens der Gemeinschaft
- Verbuchung aller Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen nach den allgemeinen kaufmännischen Gepflogenheiten; auch für den Laien übersichtlich dargestellt
- Vorbereitung aller Unterlagen zur Rechnungsprüfung und zum Nachweis der Rücklagenverwendung für den Kassenprüfer
- Erstellung der jährlichen Gesamt- und Einzelabrechnung für jeden Eigentümer
- Abgrenzung innerhalb der Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten für vermietetes Sondereigentum
- Erstellung eines „angemessenen“ jährlichen Wirtschaftsplan, auch zur Vorbeugung von unangemessenen Über- oder Unterzahlungen des Hausgeldes.
- Einholung von Kostenvoranschlägen und Preisverhandlungen bei zu erwartenden Veränderungs-maßnahmen ggfs. zur Beschlussvorlage bei einer Eigentümerversammlung
- Durchführung, Protokollierung der jährlichen Versammlung und führen der Beschlusssammlung
- Treffen von Maßnahmen zur Durchsetzung der Haus- oder Gemeinschaftsordnung sowie der Beschlüsse
- Auftragsvergabe und Überprüfung von Reparatur- oder sonstigen Arbeiten sowie sachliche und rechnerische Prüfung der daraus entstehenden Forderungen/Rechnungen oder Folgekosten
- wir verstehen es diplomatisch sowie mit "Rückgrat" sicher zu kommunizieren und zu verhandeln um den „gemeinschaftlichen Frieden“ bestmöglich zu sichern...
- Im Extremfall 100%ige Mitwirkung, Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen Gerichtsterminen, Beschlussanfechtung, Hausgeldklagen und auch bei „einfachen“ Beschwerden
- Archivierung aller Objekt- und kaufmännischen Unterlagen
- Alle sonstigen Pflichten und Aufgaben aus dem Wohneigentumsgesetz
- und vieles darüber hinaus...
Grundsätzlich erfolgen alle Maßnahmen im Sinne der Gemeinschaft und ggfs. nach vorheriger Absprache mit dem Beirat. Außerdem darf die Gemeinschaft jederzeit Rechnungslegung verlangen.
Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen können den Leerstand über unsere Webseite und ggfs. auch über einige große Immobilienportale nach vorheriger Absprache unter unserem Namen unentgeltlich und provisionsfrei inserieren.
| oben
|
|